Streusalz in Berlin verboten

Sträucher und Bäume sind für unsere Stadtbienen die Haupttrachtquelle. Daher haben wir Imker das größte Interesse an der Gesunderhaltung dieser Trachtpflanzen. Streusalz schädigt sie. Daher interessiert sicher diese Passage aus einer Antwort unseres Umweltsenators Michael Müller aus eine Anfrage der Grünen (DS 17/20207).

Die Ausbringung von Streusalz auf Privatgrundstücken und Gehwegen ist in Berlin grundsätzlich verboten.
Entsprechende Bestimmungen enthalten § 29 Absatz 1 Nummer 7 Berliner Naturschutzgesetz sowie § 3 Absatz 8 Straßenreinigungsgesetz. Diese Verbote werden leider nicht immer ausreichend beachtet, obwohl nach dem Straßenreinigungsgesetz der Einsatz von Auftaumitteln (z. B. auf Gehwegen) mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Nach dem Berliner Naturschutzgesetz ist für die Anwendung von Streusalzen und anderen Auftaumitteln auf Grundstücken sogar ein Bußgeld bis 50.000 Euro zu zahlen. Wenn das bezirkliche Ordnungsamt Verstöße feststellt, werden entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet.

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