Keine Extra-Rundfunkbeiträge für Hobbyimker
Ein Hobbyimker muss für das Radio in seinem Auto, das er auch für die Imkerei nutzt, keine Extra-Rundfunkgebühr zahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland–Pfalz in Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Hier steht die ganze Meldung.